„Deutschland“ war noch ein „Flickenteppich“ aus Königreich
und Herzogtümern, als August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
1841 das dreistrophige „Lied der Deutschen“ dichtete. Als
Melodie dazu wählte er ein Streichquartett, das Joseph Haydn 1797
für den Kaiser von Österreich.Ungarn geschrieben hatte: „Gott
erhalte Franz den Kaiser“.
Erst in der Weimarer Republik 1922 wurde das „Lied der
Deutschen“ zur Nationalhymne. Unter den Nationalsozialisten wurde
es auf aggressive Weise ab 1933 umgedeutet, und man sang damals vor
allem die erste Strophe „Deutschland, Deutschland über
alles.....“.
Seit 1952 sind alle drei Strophen die Hymne der BRD und seit 1991
des wieder vereinigten Deutschlands. Zu offiziellen Anlässen wird
aber nur die dritte Strophe gesungen. Die National-hymne ist nicht
im Grundgesetz festgeschrieben.
Quelle: Christoph Brown, in: fluter.de
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