Samstag, 14. September 2013

Wann verjähren Vorstrafen?

Vorstrafen können einer Einstellung in das Beamtenverhältnis entgegenstehen aber inzwischen auch jedem Lehr- und Arbeitsverhältnis. Vorstrafen und auch alle Strafurteile weren im Zentralregister erfasst und ab einer bestimmten Höhe in Führungszeugnisse aufgenommen. Nach einer gewissen Zeit – die Dauer hängt von der Höhe der Strafe ab – werden Eintragungen aus dem Bundeszentralregister wieder gelöscht, wenn es nur diese eine Verurteilung gibt.
So wird zum Beispiel eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen im Register für fünf Jahre vermerkt und nicht in eine Führungszeugnis aufgenommen. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten – und ausgesetzt zur Bewährung – bleibt zehn Jahre im Register und wird drei Jahre lang im Führungszeugnis vermerkt, eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren bleibt 18 Jahre im Register und wird acht Jahre im Führungszeugnis vermerkt.
Quelle: Bundesamt für Justiz, Bonn

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen