Sonntag, 8. November 2015

Was bedeutet der „Stinkefinger“ ?


Das Wort  „Stinkefinger“ steht erst seit 1996 im Rechtschreibduden.  Der hochgestreckte Mittelfinger,  der einer Person – mit dem Handrücken auf sie zu – soll ausdrücken,  dass man sie verachtet und von ihr in Ruhe gelassen werden will.  Harmlos ist die Geste allerdings nicht:  Der erhobene Mittelfinger ist eine Beleidigung,  die strafrechtlich verfolgt werden kann.
Das Phänomen des Stinkefingers tauchte schon in der ausgehenden Antike auf.  Damals symbolisierte die Geste einen Phallus und sollte den Gegner einschüchtern.  Daher war der Mittelfinger als „digitus impudicus“ (= unzüchtiger Finger) berüchtigt.
Ursprünglich war der Mittelfinger aber der   „digitus medicinalis“,  mit dem die Ärzte Salbe auftrugen.   Diese ärztliche Aufgabe übernahm dann der Ringfinger,   vermutlich stand dahinter der „moralische Druck“,  die heilende Hand des Arztes von der niederen Obszönität zu befreien.

Quelle: Prof. Dr. Reinhard Krüger, Galloromanistik, Uni Stuttgart;
Duden Sprachberatung, Mannheim


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