Das Wort „Stinkefinger“ steht erst seit 1996 im Rechtschreibduden. Der
hochgestreckte Mittelfinger, der einer Person – mit dem Handrücken
auf sie zu – soll ausdrücken, dass man sie verachtet und von ihr
in Ruhe gelassen werden will. Harmlos ist die Geste allerdings
nicht: Der erhobene Mittelfinger ist eine Beleidigung, die
strafrechtlich verfolgt werden kann.
Das Phänomen des
Stinkefingers tauchte schon in der ausgehenden Antike auf. Damals
symbolisierte die Geste einen Phallus und sollte den Gegner
einschüchtern. Daher war der Mittelfinger als „digitus
impudicus“ (= unzüchtiger Finger) berüchtigt.
Ursprünglich war der Mittelfinger aber der „digitus medicinalis“, mit dem die Ärzte
Salbe auftrugen. Diese ärztliche Aufgabe übernahm dann der
Ringfinger, vermutlich stand dahinter der „moralische Druck“, die heilende Hand des Arztes von der niederen Obszönität zu
befreien.
Quelle: Prof. Dr.
Reinhard Krüger, Galloromanistik, Uni Stuttgart;
Duden
Sprachberatung, Mannheim
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