Zahlt man im
Einzelhandel mit der EC-Karte, muss man entweder seine PIN in ein
Kartenlesegerät eingeben oder einen kleinen Zettel (meistens die
Rückseite des Kassenbons) unterschreiben: die „Ermächtigung zum
Lastschrifteinzug“. Das Zahlen mit Unterschrift entspricht also
einem Lastschriftverfahren.
Theoretisch könnte
der Kunde das Geld wieder einziehen lassen, auch hat der Händler
keine Garantie, dass das Konto gedeckt ist. Zahlt der Kunde dagegen
mit PIN-Eingabe, wird automatisch bei seiner Bank abgefragt, ob
genug Geld auf dem Konto ist. Allerdings kostet diese Zahlung den
Händler etwas – in der Regel etwa 0,3 Prozent der Summe. Die
Zahlung per Lastschrift dagegen ist für den Händler fast
kostenfrei.
Viele Händler
lassen daher bei ihren Computersystemen einen Mischbetrieb
einstellen: Bei kleineren Summen lassen sie die Kunden mit
Unterschrift zahlen, bei höheren Summen aus Sicherheitsgründen mit
PIN.
Das Personal an der
Kasse hat keinen Einfluss darauf, was das System vom Kunden
verlangt.
Quelle: POS –
Ware Computer- und Kassensysteme, Rodgau
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen