Samstag, 28. November 2015

EC-Karte plus PIN oder Unterschrift - Wer bestimmt das ?


Zahlt man im Einzelhandel mit der EC-Karte, muss man entweder seine PIN in ein Kartenlesegerät eingeben oder einen kleinen Zettel (meistens die Rückseite des Kassenbons) unterschreiben: die „Ermächtigung zum Lastschrifteinzug“. Das Zahlen mit Unterschrift entspricht also einem Lastschriftverfahren.
Theoretisch könnte der Kunde das Geld wieder einziehen lassen, auch hat der Händler keine Garantie, dass das Konto gedeckt ist. Zahlt der Kunde dagegen mit PIN-Eingabe, wird automatisch bei seiner Bank abgefragt, ob genug Geld auf dem Konto ist. Allerdings kostet diese Zahlung den Händler etwas – in der Regel etwa 0,3 Prozent der Summe. Die Zahlung per Lastschrift dagegen ist für den Händler fast kostenfrei.
Viele Händler lassen daher bei ihren Computersystemen einen Mischbetrieb einstellen: Bei kleineren Summen lassen sie die Kunden mit Unterschrift zahlen, bei höheren Summen aus Sicherheitsgründen mit PIN.
Das Personal an der Kasse hat keinen Einfluss darauf, was das System vom Kunden verlangt.

Quelle: POS – Ware Computer- und Kassensysteme, Rodgau

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