Samstag, 5. Oktober 2013

Ist unsere deutsche Verfassung tatsächlich ein Provisorium ?

Als sich unsere Verfassungsväter 1948 an die Ausarbeitung des Grundgesetzes (rechtskräftig seit 1949) machten, gingen sie tatsächlich von einem Provisorium für ein paar Jahre aus. Daher der Artikel 46, der sagt: Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom gesamten deutschen Volk beschlossen worden ist.
Weil sich die Wiedervereinigung 42 Jahre später aber ganz anders vollzog als einst gedacht - nämlich dass die DDR der Bundesrepublik beitrat, kam es gar nicht erst zur Volksabstimmung. Das Grundgesetz der Bundesrepublik wurde auf die neuen Bundesländer übertragen. Sogar der Artikel 46 blieb erhalten, wurde nur um einen Nebensatz ergänzt.
Streng genommen ist unsere Verfassung seit 65 Jahren nur ein Provisorium geblieben !

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