Als sich unsere Verfassungsväter 1948 an die Ausarbeitung des
Grundgesetzes (rechtskräftig seit 1949) machten, gingen sie
tatsächlich von einem Provisorium für ein paar Jahre aus. Daher
der Artikel 46, der sagt: Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit
an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom gesamten
deutschen Volk beschlossen worden ist.
Weil sich die Wiedervereinigung 42 Jahre später aber ganz anders
vollzog als einst gedacht - nämlich dass die DDR der Bundesrepublik
beitrat, kam es gar nicht erst zur Volksabstimmung. Das
Grundgesetz der Bundesrepublik wurde auf die neuen Bundesländer
übertragen. Sogar der Artikel 46 blieb erhalten, wurde nur um
einen Nebensatz ergänzt.
Streng genommen ist unsere Verfassung seit 65 Jahren nur ein
Provisorium geblieben !
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