Sogenannte „Red Notes“
(Nachrichten der Stufe „Rot“) werden von Interpol im Netzwerk
der angeschlossenen Polizeibehörden verbreitet, um gesuchte
Personen aufzuspüren, festzunehmen und auszuliefern. Grundlage
sind Haftbefehle oder ergangene Freiheitsstrafen nationaler
Justizbehörden bzw. Gerichte.
Außer den obersten nationalen
Polizeibehörden können auch die Vereinten Nationen und
internationale Strafgerichtshöfe bzw. -tribunale eine „rote
Nachricht“ veranlassen.
Daneben gibt es noch eine bunte Palette
anderer Nachrichen. So sind z. B. Informationen zwecks
Identifikation unbekannter Toter „schwarze Nachrichten“,
Mitteilungen zur Auffindung vermisster jugendlicher oder hilfloser
Personen „gelbe Nachrichten“ und Warnungen vor Kriminellen, die
ihre Taten auch in anderen Ländern wiederholen könnten, „grüne
Nachrichten“.
Quelle: Bundeskriminalamt, Wiesbaden
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