Samstag, 2. August 2014

Besteht ein Anspruch auf Entschädigung bei verspäteten Flügen ?

Entschädigungsansprüche bei verspäteten Flügen sind durch die Europäische Fluggastrechteverordnung EU 261/2004 geregelt. Sie garantieren bei einer Verspätung am Zielort von mindestens drei Stunden Ansprüche auf bis zu 600 Euro.
Jeder verspätete Flug, der von einem Flughafen innerhalb der EU startet, ist von dieser Verordnung betroffen – unabhängig von Anbieter oder Destination. Außerdem sind alle Flüge mit einem Zielflughafen innerhalb der EU von der Verordnung betroffen, wenn sie von einer EU-Fluglinie angeboten werden.
Neben Flugverspätungen sind Entschädigungsansprüche bei verpassten Anschlussflügen, annullierten Flügen und bei Überbuchung durch die EU-Verordnung geregelt. Hier helfen Spezialisten für Reiserecht, um Entschädigungsforderungen durchzusetzen.

Quelle: refund.me

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