Entschädigungsansprüche
bei verspäteten Flügen sind durch die Europäische
Fluggastrechteverordnung EU 261/2004 geregelt. Sie garantieren bei
einer Verspätung am Zielort von mindestens drei Stunden Ansprüche
auf bis zu 600 Euro.
Jeder verspätete
Flug, der von einem Flughafen innerhalb der EU startet, ist von
dieser Verordnung betroffen – unabhängig von Anbieter oder
Destination. Außerdem sind alle Flüge mit einem Zielflughafen
innerhalb der EU von der Verordnung betroffen, wenn sie von einer
EU-Fluglinie angeboten werden.
Neben
Flugverspätungen sind Entschädigungsansprüche bei verpassten
Anschlussflügen, annullierten Flügen und bei Überbuchung durch
die EU-Verordnung geregelt. Hier helfen Spezialisten für
Reiserecht, um Entschädigungsforderungen durchzusetzen.
Quelle: refund.me
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