Samstag, 30. August 2014

Wie entstanden die Begriffe "Orange" und "Apfelsine" ?

Orange
Diese bekannte und auch beliebte Zitrusfrucht ist in Deutschland unter zwei Namen bekannt:In Norddeutschland Apfelsine (ursprünglich „appelsina“ = Apfel aus China; siehe nachfolgende Erklärung) genannt, heißt sie im Süden Orange.
Der Name Orange entwickelte sich aus dem Sankrit: Aus „naranga“ wurde im Persischen „narendsch“, im Arabischen „narandsch“ und im Spanischen „naranja“. Das „N“ verschwand im Laufe der Zeit, und so kam es zu der Bezeichnung „arancia“ im Italienischen und „orange“ im Französischen.
In Deutschland werden drei Sorten dieser Frucht angeboten: Blondorangen ( Jaffa und Valencia), Navelorangen und Blutorangen.

Apfelsine
Portugiesische Seefahrer brachten im 16. Jahrhundert eine süße Zitrusfrucht aus China mit, die man bald „Apel de Sina“ (Apfel aus China) nannte. Bittere Varianten wie die Bitterorange und die Pomeranze waren in Europa schon seit dem Mittelalter bekannt.
Der Import der süßen Orangen erfolgte ab dem 18. Jahrhundert über die Nordseehäfen, wodurch sich der Name „Apfelsine“ nördlich des Mains und im Niederländischen (= sinaasappel) durchsetzte. Entstanden ist die Apflesine aus einer Kreuzung zwischen Pampelmuse und Mandarine.


Mittwoch, 6. August 2014

Woher kommt "Etwas an die große Glocke hängen ?"

Einschneidende und auch unangenehme Veränderungen teilen wir nicht gleich allen mit, sondern warten lieber damit auf eine passende Gelegenheit, weil wir nicht gleich alles „an die große Glocke hängen“ wollen.
Diese Redewendung geht auf den mittelalterlichen Brauch zurück, bei dem die große Kirchenglocke eine öffentliche Gerichtsversammlung einläutete. Ebenso wurden Verlautbarungen mit Glocken angezeigt – z. B. mit der Handbimmel des Gemeindedieners.
Der Dichter Matthias Claudius (1740-1815) schrieb dazu:
                                    
                                       „Hänge an die große Glocke nicht,
                                         was jemand im Vertrauen spricht.“

Samstag, 2. August 2014

Besteht ein Anspruch auf Entschädigung bei verspäteten Flügen ?

Entschädigungsansprüche bei verspäteten Flügen sind durch die Europäische Fluggastrechteverordnung EU 261/2004 geregelt. Sie garantieren bei einer Verspätung am Zielort von mindestens drei Stunden Ansprüche auf bis zu 600 Euro.
Jeder verspätete Flug, der von einem Flughafen innerhalb der EU startet, ist von dieser Verordnung betroffen – unabhängig von Anbieter oder Destination. Außerdem sind alle Flüge mit einem Zielflughafen innerhalb der EU von der Verordnung betroffen, wenn sie von einer EU-Fluglinie angeboten werden.
Neben Flugverspätungen sind Entschädigungsansprüche bei verpassten Anschlussflügen, annullierten Flügen und bei Überbuchung durch die EU-Verordnung geregelt. Hier helfen Spezialisten für Reiserecht, um Entschädigungsforderungen durchzusetzen.

Quelle: refund.me