Privathäuser unterliegen der
Verkehrssicherheitspflicht, und der Eigentümer muss alle
Gefahrenquellen im angemessenen Maß ausräumen – auch auf dem
Grundstück.
Stürzt ein Besucher über eine nicht
erkennbar lose Treppenstufe, kann der Eigentümer haftbar gemacht
werden. Anders ist es mit Situationen, die der Besucher sofort
erkennen kann. Wenn es an einer schicken Treppe nur nur einen
einzigen Handlauf (ein Geländer) entlang der Hauswand gibt, so
sieht der Besucher das und kann sich darauf einstellen.
Für Versicherungen, die den Schaden
regulieren, geht es am Ende aber immer um den konkreten Fall, und
unter Umständen muss der Fall dann vor Gericht entschieden werden.
Eigentümer sollten daher immer prüfen,
ob sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
brauchen, da nicht immer das genannte Risiko mit der jeweiligen
Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Quelle: Verband Wohneigentum e.
V., Bonn
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen