Freitag, 13. Juni 2014

Wie sicher muss ein Privathaus sein?


Privathäuser unterliegen der Verkehrssicherheitspflicht, und der Eigentümer muss alle Gefahrenquellen im angemessenen Maß ausräumen – auch auf dem Grundstück.
Stürzt ein Besucher über eine nicht erkennbar lose Treppenstufe, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden. Anders ist es mit Situationen, die der Besucher sofort erkennen kann. Wenn es an einer schicken Treppe nur nur einen einzigen Handlauf (ein Geländer) entlang der Hauswand gibt, so sieht der Besucher das und kann sich darauf einstellen.
Für Versicherungen, die den Schaden regulieren, geht es am Ende aber immer um den konkreten Fall, und unter Umständen muss der Fall dann vor Gericht entschieden werden.
Eigentümer sollten daher immer prüfen, ob sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung brauchen, da nicht immer das genannte Risiko mit der jeweiligen Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Quelle: Verband Wohneigentum e. V., Bonn

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