Was ist der
Königsteiner Schlüssel ?
Der Königsteiner
Schlüssel regelt die Aufteilung des Länderanteils bei gemeinsamen
Finanzierungen. Die Bezeichnung geht zurück auf das Königsteiner
Staatsabkommen der Länder von 1949, mit dem dieser Schlüssel zur
Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen eingeführt
wurde.
Hete geht der
Anwendungsbereich des Königsteiner Schlüssels weit über den
Forschungsbereich hinaus. Zahlreiche Abkommen bzw. Vereinbarungen
greifen inzwischen auf diesen Schlüssel zurück, und auch bei der
Verteilung von Asylsuchenden auf die Länder spielt der Schlüssel
eine Rolle. Er setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen
und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder zusammen.
Die Berechnung des Königsteiner Schlüssels wird jährlich vom Büro
der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz durchgeführt.
Namensgeberin des
Schlüssels war die Stadt Königstein im Taunus. Hier tagten die
Vertreter der Länder in den Anfängen der jungen Bundesrepublik
mehrmals im „Haus der Länder“, der früheren Villa Rothschild.
Das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge hat für das laufende Jahr 2015 einen
Überblick veröffentlicht. Danach sieht in diesem Jahr die
Verteilung wie folgt aus:
Nordrhein-Westfalen: 21,2
Prozent
Bayern: 15,3
Prozent
Baden-Württemberg: 13,0
Prozent
Niedersachsen:
9,4 Prozent
Hessen:
7,3 Prozent
Sachsen:
5,1 Prozent
Berlin: 5,0
Prozent
Rheinland-Pfalz:
4,8 Prozent
Schleswig-Holstein:
3,4 Prozent
Brandenburg:
3,1 Prozent
Sachsen-Anhalt:
2,9 Prozent
Thüringen:
2,7 Prozent
Hamburg:
2,5 Prozent
Mecklenburg-Vorpommern:
2,0 Prozent
Saarland:
1,2 Prozent
Bremen:
0,94 Prozent
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