Freitag, 18. September 2015

Was ist der Königsteiner Schlüssel ?

Was ist der Königsteiner Schlüssel ?
Der Königsteiner Schlüssel regelt die Aufteilung des Länderanteils bei gemeinsamen Finanzierungen. Die Bezeichnung geht zurück auf das Königsteiner Staatsabkommen der Länder von 1949, mit dem dieser Schlüssel zur Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen eingeführt wurde.
Hete geht der Anwendungsbereich des Königsteiner Schlüssels weit über den Forschungsbereich hinaus. Zahlreiche Abkommen bzw. Vereinbarungen greifen inzwischen auf diesen Schlüssel zurück, und auch bei der Verteilung von Asylsuchenden auf die Länder spielt der Schlüssel eine Rolle. Er setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder zusammen. Die Berechnung des Königsteiner Schlüssels wird jährlich vom Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz durchgeführt.
Namensgeberin des Schlüssels war die Stadt Königstein im Taunus. Hier tagten die Vertreter der Länder in den Anfängen der jungen Bundesrepublik mehrmals im „Haus der Länder“, der früheren Villa Rothschild.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat für das laufende Jahr 2015 einen Überblick veröffentlicht. Danach sieht in diesem Jahr die Verteilung wie folgt aus:

Nordrhein-Westfalen: 21,2 Prozent
Bayern: 15,3 Prozent
Baden-Württemberg: 13,0 Prozent
Niedersachsen: 9,4 Prozent
Hessen: 7,3 Prozent
Sachsen: 5,1 Prozent
Berlin: 5,0 Prozent
Rheinland-Pfalz: 4,8 Prozent
Schleswig-Holstein: 3,4 Prozent
Brandenburg: 3,1 Prozent
Sachsen-Anhalt: 2,9 Prozent
Thüringen: 2,7 Prozent
Hamburg: 2,5 Prozent
Mecklenburg-Vorpommern: 2,0 Prozent
Saarland: 1,2 Prozent

Bremen: 0,94 Prozent

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