Ein klassischer
Patentbetrug wäre, wenn man das Patent eines anderen Erfinders
anwendet. Aber auch wenn ein Patentanwalt die Lizenzen seines
Mandanten nicht an diesen weitergibt, spricht man von einem
Patentbetrug.
Patente kann man im
Patentamt ohne weiteres einsehen. Die Haltung dahinter ist die:
Sieh her, was ein
anderer schon erfunden hat, es ist seine gesetzlich geschützte Idee
und du darfst sie nicht nachmachen.
Nehmen wir an,
jemand hätte einen Kuli erfunden, dessen Mine sich geräuschlos
raus- und reinschieben lässt:
Wenn er sich die Erfindung
patentieren lässt, kann man sie im Patentamt einsehen, doch
niemand darf sie kopieren. Etwas anderes ist es, wenn man eine
ähnliche Erfindung macht - einen Kuli, dessen Mine beim Raus-
und Reinschieben Musik macht - oder die patentierte Idee
weiterentwickelt - einen Kuli, dessen Mine draußen bleiben kann,
weil sie nur dann Farbe abgibt, wenn man sie ganz fest aufdrückt.
Das wäre dann kein Patentbetrug.
Quelle: Deutsches
Patent und Markenamt, München
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